Veranstaltungsbeschreibung:

Kursziel:
Das Abschlusszeugnis über die erfolgreich bestandene interne Prüfung dieses Kurses reichen Sie beim Gesundheitsamt ein und beantragen damit die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie (sektoraler Heilpraktiker). Damit können Sie alle Techniken, die Sie in der Physiotherapieausbildung gelernt haben, eigenverantwortlich im First Contact anwenden.
WICHTIG: Je nach Bundesland und auch Gesundheitsamt wird die Erlaubnis nach Aktenlage (also ohne Prüfung) oder mit einer kleinen Kenntnisprüfung vergeben. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Lernziel:
Erwerb von Kenntnissen über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und allgemeinen Heilpraktikern vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen

ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder

Erwerb von ausreichenden Kenntnissen in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Heilkundeausübung

Sie lernen im Kurs, welche Behandlungen Sie als sektoraler HP anwenden dürfen und welche dem Arzt oder Heilpraktiker vorbehalten bleiben. Sie erlernen Erst- und Differentialdiagnostik von Störungen u.a. auf dem Gebiet der Pädiatrie, Inneren Medizin, Orthopädie, Urologie, Chirurgie, usw. in der Theorie und Praxis. Sie kennen den rechtlichen Rahmen Ihrer Tätigkeit als sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie.

Zudem absolvieren Sie am Präsenz- und Prüfungstag mit dem unterrichtenden Arzt ein sehr anschauliches und einprägsames Red Flag-Training, um Ihrer erweiterten Verantwortung im First Contact gerecht zu werden. Sie schulen dabei Ihren Spürsinn für die Warnzeichen der Krankheitsbilder, die beim First Contact als Erstes bei Ihnen aufschlagen können, die aber zur Abklärung direkt zum Arzt geschickt werden müssen. Zusätzlich besprechen Sie ausgewählte Krankheitsbilder aus dem Curriculum wie z.B. anaphylaktischer Schock, (tiefe) Beinvenenthrombose mit Lungenembolie etc., die zu Notfallsituationen in der Praxis führen können, und simulieren in Rollenspielen das richtige Verhalten bis zum Eintreffen des Notarztes.

Hintergrund:
Dieser Lehrgang entspricht den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie nach Aktenlage. Das Abschlusszeugnis über die erfolgreich bestandene interne Prüfung dieses Kurses reichen Sie ggfs. mit weiteren Dokumenten (siehe Hinweise) beim zuständigen Gesundheitsamt ein und beantragen damit die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie (sektoraler Heilpraktiker) nach Aktenlage.
WICHTIG: Bitte gehen Sie vor dem Kurs bereits in Kontakt mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, um zu klären, welche Voraussetzungen Ihr Sachbearbeiter erfüllt und nachgewiesen sehen möchte.

Lehrplan in Auszügen:
Rechtsvorschriften des Patientenschutzes, z.B. Infektionsschutzgesetz, Arzneimittel- und Betäubungsmittelgesetz, Röntgenverordnung, u.v.m.

Strafrechtliche, bürgerlich rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften und Patientenrechtegesetz

Erst- und Differentialdiagnostik in den Bereichen der Inneren Medizin und Onkologie, Orthopädie, Chirurgie, Unfallheilkunde, Notfallmedizin, Neurologie, Geriatrie, Psychosomatik, Psychiatrie, Pädiatrie, Gynäkologie und Urologie sowie Dermatologie

Lehrmaterial:
Sie erhalten ein digitales Skript etwa eine Woche vor Kursbeginn.

Prüfung:
Der letzte Kurstag findet in Präsenz statt. Hier erfolgt eine schriftliche Prüfung von 60 min im Kurs.

Dozenten:
Daniel Dierlmeier
M.Sc. Clinical Psychology, Physiotherapeut, Heilpraktiker, Osteopath D.O., Kinderosteopath (BVO), Fachlehrer manuelle Therapie/KGG, Senior Instruktor integrative Manuelle Therapie, Direktor FobiAk, Trainer mit Lizenz, Dozent, Autor und Publizist, Inhaber und Leitung des Zentrums für osteopathische Medizin (ZfOM), Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V., Mitglied im Bund deutscher Heilpraktiker e.V., Mitglied im Mitglied im Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.

Dr. Oliver Welke
Facharzt für physikalische Medizin und Rehabilitation, Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Naturheilverfahren, Osteopathie (Lowen Systems®) und Chirotherapie

Rainer Horbach
Rechtsanwalt, Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Physiotherapiepraxen, Datenschutzbeauftragter (Extern)

Folgende Voraussetzungen zur Beantragung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie (sektoraler Heilpraktiker) müssen beim zuständigen Gesundheitsamt generell erfüllt sein:
Vollendung des 25. Lebensjahres

Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis Belegart „O“, nicht älter als 3 Monate bei Antragsstellung und keine belastenden einschlägigen Einträge in Bezug auf Berufsausübung

Vorlage eines ärztlichen Attests, aus dem die psychische und physische Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker für Physiotherapie hervorgeht (nicht älter als 3 Monate)

Vorlage Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin/Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)

Manche unteren Verwaltungsbehörden (Gesundheitsämter) verlangen eine nachgewiesene 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mind. 30 Stunden Wochenarbeitszeit)

Deutsche Staatsangehörigkeit (wird im Einzelfall entschieden ist aber aus Sicht von Rechtsexperten als unwirksam anzusehen) siehe: DB Alt & K-W Doepp: Heilpraktiker für Physiotherapie, 2. Auflage; Aachen: Verlag Mainz 2015

Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (sektoraler Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie) von mind. 60 UE (d.h. dieser Lehrgang).

Teilnahmevoraussetzungen:
Zielgruppe:
PhysiotherapeutInnen (Mindestalter 25 Jahre)

Datum der Veranstaltung:
13. Februar 2025

Kosten:
1020
Fortbildungspunkte:
50

Dozent/in:
Daniel Dierlmeier

Webseite:

Veranstalter:

das mediABC
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